In einem Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) lernen wir uns kennen und ich gewinne einen Einblick in Ihre aktuellen Umstände. Am Ende dieses Gespräches erhalten Sie von mir eine erste Einschätzung über das weitere Vorgehen.
Liegt bei Ihnen die Empfehlung für eine ambulante Psychotherapie vor, wird die probatorische Phase (bis zu 4 Sitzungen) eingeleitet. Diese Phase wird zur Diagnostik und Behandlungsplanung genutzt. Am Ende dieser Phase steht die beidseitige Entscheidung für eine Zusammenarbeit und die Beantragung der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse.
Als Verhaltenstherapeutin biete ich wöchentliche Therapiesitzungen im Umfang von 50 Minuten an. Je nach Komplexität und Störungsbild werden zwischen 12 Stunden (Akuttherapie), 24 Stunden (Kurzzeittherapie) und bis zu 60 oder 80 Stunden (Langzeittherapie) von Ihrer Krankenversicherung übernommen.
Die Verhaltenstherapie zählt zu einem der vier zugelassenen Behandlunsgverfahren für psychische Störungen. Sie hat sich aus den Lerntheorien und als Gegenbewegung zur Psychoanalyse entwickelt.
Es wird angenommen, dass Menschen (un)günstige Verhaltensmuter erlernt haben und somit auch wieder verlernen bzw. umlernen können. Bis heute gibt es viele Weiterentwicklungen, wie das Einbeziehen kognitiver Elemente und Gefühle, und geht damit über die reine Verhaltensbetrachtung hinaus. Somit finden aktuell auch einige achtsamkeits- oder akzeptanzbasierte Verfahren Einzug in das Behandlungsspektrum "Verhaltenstherapie".
Die Verhaltenstherapie zieht die Patient*innen aktiv und transparent in den Ursachen- und Lösungsprozess aktueller Konflikte mit ein. In der Regel finden die Sitzungen wöchentlich für 50 Minuten statt.
Telefonische Sprechzeiten
montags 12:00 Uhr bis 12:50 Uhr, donnerstags 12:00 Uhr bis 12:50 Uhr